Arbeitslosigkeit in Rumpfmonaten : VwGH 95/08/0311 v.10.3.1998

(AlVG § 12 Abs.3) / Schliesst ein Arbeitsloser während eines Monats ein unbefristetes Dienstverhältnis ab, das vor Ablauf von 30 Tagen wieder beendet wird, gilt er für den Rumpfzeitraum, in dem er nicht beschäftigt gewesen ist, auch dann als arbeitslos, wenn seine Einkünfte aus dem Beschäftigungsver...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Arbeitsverhältnis
339.233 Einkommen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AlVG § 12 Abs.3) / Schliesst ein Arbeitsloser während eines Monats ein unbefristetes Dienstverhältnis ab, das vor Ablauf von 30 Tagen wieder beendet wird, gilt er für den Rumpfzeitraum, in dem er nicht beschäftigt gewesen ist, auch dann als arbeitslos, wenn seine Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis die Bagatellgrenze überschritten haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog