Arbeitslosigkeit in Rumpfmonaten : VwGH 95/08/0311 v.10.3.1998
(AlVG § 12 Abs.3) / Schliesst ein Arbeitsloser während eines Monats ein unbefristetes Dienstverhältnis ab, das vor Ablauf von 30 Tagen wieder beendet wird, gilt er für den Rumpfzeitraum, in dem er nicht beschäftigt gewesen ist, auch dann als arbeitslos, wenn seine Einkünfte aus dem Beschäftigungsver...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Arbeitsverhältnis 339.233 Einkommen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AlVG § 12 Abs.3) / Schliesst ein Arbeitsloser während eines Monats ein unbefristetes Dienstverhältnis ab, das vor Ablauf von 30 Tagen wieder beendet wird, gilt er für den Rumpfzeitraum, in dem er nicht beschäftigt gewesen ist, auch dann als arbeitslos, wenn seine Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis die Bagatellgrenze überschritten haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |