Arbeitslosigkeit in Rumpfmonaten : VwGH 95/08/0311 v.10.3.1998
(AlVG § 12 Abs.3) / Schliesst ein Arbeitsloser während eines Monats ein unbefristetes Dienstverhältnis ab, das vor Ablauf von 30 Tagen wieder beendet wird, gilt er für den Rumpfzeitraum, in dem er nicht beschäftigt gewesen ist, auch dann als arbeitslos, wenn seine Einkünfte aus dem Beschäftigungsver...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Arbeitsverhältnis 339.233 Einkommen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-932313 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |