Haftung bei Konkursverschleppung : OGH 7 Ob 2339/96p v.22.10.1997

(KO § 69, ABGB § 1311, StGB § 159 Abs.1 Z.2) / Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Vereinen haften Neugläubigern für den vollen Vertrauensschaden, wenn sie es unterlassen, rechtzeitig Konkurs anzumelden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.51 Haftpflicht
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht Dokument Nr. A-932294 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage