Bescheide sind nicht "höflich" : Durch "Sehr geehrter Herr" unverbindlich

Umgangsformen wie die Anrede "Sehr geehrter Herr" passen nicht zur "verbindlichen Erledigung" durch eine Behörde. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
347.991 Verwaltungsgerichtshof
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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