Bescheide sind nicht "höflich" : Durch "Sehr geehrter Herr" unverbindlich
Umgangsformen wie die Anrede "Sehr geehrter Herr" passen nicht zur "verbindlichen Erledigung" durch eine Behörde. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt.
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Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung 347.991 Verwaltungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren | Dokument Nr. A-931207 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |