Bescheide sind nicht "höflich" : Durch "Sehr geehrter Herr" unverbindlich
Umgangsformen wie die Anrede "Sehr geehrter Herr" passen nicht zur "verbindlichen Erledigung" durch eine Behörde. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt.
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Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung 347.991 Verwaltungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Umgangsformen wie die Anrede "Sehr geehrter Herr" passen nicht zur "verbindlichen Erledigung" durch eine Behörde. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |