Anmeldung zur Sozialversicherung ohne Beschäftigungsbewilligung : VwGH 96/09/0233, 96/09/0234 v.15.4.1998

(AuslBG § 4 Abs.3 Z.11) / Wird eine Ausländerin ohne Beschäftigungsbewilligung als Haushaltshilfe zur Sozialversicherung angemeldet, ist davon auszugehen, dass sie bewilligungslos beschäftigt und daher von vornherein ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung abzuweisen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
362.174 Haushaltshilfe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-931177 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage