Totgeborene Kinder haben keinen Namen
Totgeburten werden in Österreich nicht beurkundet. Für viele trauernde Angehörige wäre es allerdings eine Entlastung, einen offiziellen Vornamen für ihr Kind angeben zu können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.189.15 Namensrecht
3-053 Kind 393 Tod |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht | Dokument Nr. A-930901 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |