Totgeborene Kinder haben keinen Namen

Totgeburten werden in Österreich nicht beurkundet. Für viele trauernde Angehörige wäre es allerdings eine Entlastung, einen offiziellen Vornamen für ihr Kind angeben zu können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Weissensteiner, Nina
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.189.15 Namensrecht
3-053 Kind
393 Tod
Region:Österreich
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