Frauenquoten wieder vor dem EuGH

Einerseits ist zwar die strikte Absage an jede Verwendung des Merkmals Geschlecht relativiert worden, andererseits stellt der EuGH aber nach wie vor entscheidend darauf ab, dass das Ziel der Chancengleichheit der Frauen grundsätzlich nicht durch die Diskriminierung von Männern angestrebt werden darf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (51 (1998) Nr.3 S.129-142)
VerfasserIn: Sachs, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
341.176 EUGH
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einerseits ist zwar die strikte Absage an jede Verwendung des Merkmals Geschlecht relativiert worden, andererseits stellt der EuGH aber nach wie vor entscheidend darauf ab, dass das Ziel der Chancengleichheit der Frauen grundsätzlich nicht durch die Diskriminierung von Männern angestrebt werden darf, dass vielmehr eine auch ihnen gegenüber prinzipiell diskriminierungsfreie Einzelfallentscheidung garantiert sein muss. Diesem Ansatz dürfen stark am Gruppenproporz der Geschlechter orientierte Vorgaben wie die des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes kaum standhalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog