Frauenquoten wieder vor dem EuGH

Einerseits ist zwar die strikte Absage an jede Verwendung des Merkmals Geschlecht relativiert worden, andererseits stellt der EuGH aber nach wie vor entscheidend darauf ab, dass das Ziel der Chancengleichheit der Frauen grundsätzlich nicht durch die Diskriminierung von Männern angestrebt werden darf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (51 (1998) Nr.3 S.129-142)
VerfasserIn: Sachs, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
341.176 EUGH
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 396.1 Frau: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-930721 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage