Geltungsbereich des § 45a AMFG : VwGH 95/08/0043 v.3.6.1997

Die Regelung des § 45a AMFG, die nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers die Richtlinie (RL) über Massenentlassungen, RL 75/129/EWG idF der RL 92/56/EWG, umsetzen soll, sieht idgF keine Ausnahme von Arbeitsverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft vor und ist daher auf Arbeitnehmer (AN) in eine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.3)
VerfasserIn: Dirschmied, Karl
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.61 Arbeitsmarktförderung
35.08 Dienst, öffentlicher
362.11 Krankenhaus
340.113 Rechtsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-930707 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage