Geltungsbereich des § 45a AMFG : VwGH 95/08/0043 v.3.6.1997
Die Regelung des § 45a AMFG, die nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers die Richtlinie (RL) über Massenentlassungen, RL 75/129/EWG idF der RL 92/56/EWG, umsetzen soll, sieht idgF keine Ausnahme von Arbeitsverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft vor und ist daher auf Arbeitnehmer (AN) in eine...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.61 Arbeitsmarktförderung 35.08 Dienst, öffentlicher 362.11 Krankenhaus 340.113 Rechtsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-930707 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |