Pausenregelung für Busfahrer : OGH 8 Ob A 56/97m v.12.3.1998
Wenn die KV-Partner eine Festlegung der Essenspausen ausschliesslich in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr oder von 18:00 bis 20:00 Uhr gewünscht hätten, wäre darüber eine ausdrückliche Festlegung in Pkt.II Z.2 lit f des Bundes-KV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben erfolgt. Der Dienstleistu...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Arbeitspause
331.116 Kollektivvertrag 656.132 Autobusverkehr 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn die KV-Partner eine Festlegung der Essenspausen ausschliesslich in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr oder von 18:00 bis 20:00 Uhr gewünscht hätten, wäre darüber eine ausdrückliche Festlegung in Pkt.II Z.2 lit f des Bundes-KV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben erfolgt. Der Dienstleistungscharakter eines Linienbetriebes lässt aber starre Essenszeiten nur schwerlich zu. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |