Pausenregelung für Busfahrer : OGH 8 Ob A 56/97m v.12.3.1998

Wenn die KV-Partner eine Festlegung der Essenspausen ausschliesslich in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr oder von 18:00 bis 20:00 Uhr gewünscht hätten, wäre darüber eine ausdrückliche Festlegung in Pkt.II Z.2 lit f des Bundes-KV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben erfolgt. Der Dienstleistu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitspause
331.116 Kollektivvertrag
656.132 Autobusverkehr
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitspause Dokument Nr. A-930402 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage