Das Produkthaftungsgesetz wird bisher kaum angewendet : Keine Schmerzensgeldansprüche / Aufklärungspflicht über gefährliche Produkte auch bei behördlicher Erlaubnis
Tagung der Rechtsabteilung der Audi AG zur Produkthaftung in Lam / Die Lage werde sich wohl nur ändern, wenn eine Änderung zugunsten der Verbraucher eintrete, hiess es.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz 347.45 Konsumentenschutz 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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