Das Produkthaftungsgesetz wird bisher kaum angewendet : Keine Schmerzensgeldansprüche / Aufklärungspflicht über gefährliche Produkte auch bei behördlicher Erlaubnis

Tagung der Rechtsabteilung der Audi AG zur Produkthaftung in Lam / Die Lage werde sich wohl nur ändern, wenn eine Änderung zugunsten der Verbraucher eintrete, hiess es.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
347.45 Konsumentenschutz
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht Dokument Nr. A-929160 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage