Inkassokosten sind vom Gericht zuzusprechen : Handelsgericht Wien 1 R 625/97 v.16.12.1997

Das Handelsgericht Wien vertritt nun die Auffassung, dass Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros im Regelfall und nach Massgabe der geltenden Tarife als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (75 (1998) Nr.25)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.884 Inkasso
347.9 Prozessverfahren
347.921 Gerichtskosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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