Inkassokosten sind vom Gericht zuzusprechen : Handelsgericht Wien 1 R 625/97 v.16.12.1997
Das Handelsgericht Wien vertritt nun die Auffassung, dass Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros im Regelfall und nach Massgabe der geltenden Tarife als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (75 (1998) Nr.25)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.884 Inkasso
347.9 Prozessverfahren 347.921 Gerichtskosten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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