Inkassokosten sind vom Gericht zuzusprechen : Handelsgericht Wien 1 R 625/97 v.16.12.1997

Das Handelsgericht Wien vertritt nun die Auffassung, dass Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros im Regelfall und nach Massgabe der geltenden Tarife als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (75 (1998) Nr.25)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.884 Inkasso
347.9 Prozessverfahren
347.921 Gerichtskosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.884 Inkasso Dokument Nr. A-929153 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage