Inkassokosten sind vom Gericht zuzusprechen : Handelsgericht Wien 1 R 625/97 v.16.12.1997
Das Handelsgericht Wien vertritt nun die Auffassung, dass Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros im Regelfall und nach Massgabe der geltenden Tarife als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (75 (1998) Nr.25)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.884 Inkasso
347.9 Prozessverfahren 347.921 Gerichtskosten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 658.884 Inkasso | Dokument Nr. A-929153 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |