"Gefühlsmässige Abneigung" als generell ersatzfähiger Schaden : OGH 5 Ob 47/98t v.10.3.1998
Der Oberste Gerichtshof dehnt die Ersatzpflicht nach Sachbeschädigungen aus: Die "gefühlsmässige Abneigung", die Käufer gegenüber beschädigten und dann reparierten Dingen hegen, ist ab sofort nicht nur bei Autos, sondern generell bei der Bemessung des Schadenersatzes für Sachschäden zu ber...
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.4 Schadensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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