"Gefühlsmässige Abneigung" als generell ersatzfähiger Schaden : OGH 5 Ob 47/98t v.10.3.1998

Der Oberste Gerichtshof dehnt die Ersatzpflicht nach Sachbeschädigungen aus: Die "gefühlsmässige Abneigung", die Käufer gegenüber beschädigten und dann reparierten Dingen hegen, ist ab sofort nicht nur bei Autos, sondern generell bei der Bemessung des Schadenersatzes für Sachschäden zu ber...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.4 Schadensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-927387 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage