Rückforderung von Übergenüssen : OGH 9 Ob A 157/97x v.26.11.1997,

Der auf § 1431 gestützte Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt verjährt nach 3 Jahren. Für den Beginn des Laufes der dreijährigen Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Geltendmachung des Anspruches kein rechtliches Hindernis (zB mangelnde Fälli...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.5 S.293-294)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehalt
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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