Reiseveranstalter in Konkurs: Neues Urteil schützt Urlauber : Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Bei Pleiten von Reiseveranstaltern dürfen den Urlaubern keine Zusatzkosten entstehen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.45 Konsumentenschutz
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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