Bank haftet für Anlagetip am Schalter / Berater überschritt seine Kompetenz : OGH 4 Ob 365/97y v. 24.Februar 1998
Der Oberste Gerichtshof schützt einen Bankkunden, der auf den angeblich risikolosen Tip eines Beraters vertraute, zu dem dieser intern nicht berechtigt war.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.72 Kapitalbildung
65.012 Risiko 347.51 Haftpflicht 347.513 Schadenersatz 336.71 Bank 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Oberste Gerichtshof schützt einen Bankkunden, der auf den angeblich risikolosen Tip eines Beraters vertraute, zu dem dieser intern nicht berechtigt war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |