Bank haftet für Anlagetip am Schalter / Berater überschritt seine Kompetenz : OGH 4 Ob 365/97y v. 24.Februar 1998

Der Oberste Gerichtshof schützt einen Bankkunden, der auf den angeblich risikolosen Tip eines Beraters vertraute, zu dem dieser intern nicht berechtigt war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Kapitalbildung
65.012 Risiko
347.51 Haftpflicht
347.513 Schadenersatz
336.71 Bank
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.72 Kapitalbildung Dokument Nr. A-926839 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage