Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Wohnsitz : EuGH Rs.C-350/96 v.7.5.1998, Fall Clean Car Autoservice GesmbH
Auf den Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer kann sich auch ein Arbeitgeber berufen, der im Mitgliedstaat seiner Niederlassung Angehörige eines anderen Mitgliedstaates als Arbeitnehmer beschäftigen will.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4932)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.42 Gewerbeordnung
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche 301.172 Diskriminierung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Österreich |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (Nr.4932)
ARD Betriebsdienst (Nr.4932)