Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Wohnsitz : EuGH Rs.C-350/96 v.7.5.1998, Fall Clean Car Autoservice GesmbH

Auf den Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer kann sich auch ein Arbeitgeber berufen, der im Mitgliedstaat seiner Niederlassung Angehörige eines anderen Mitgliedstaates als Arbeitnehmer beschäftigen will.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4932)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.42 Gewerbeordnung
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Österreich
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Ablageschlagwort: 338.42 Gewerbeordnung Dokument Nr. A-926835 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage