Treuwidrige Ruhestandsversetzung im Urlaub : OGH 9 Ob A 106/97x v.9.7.1997

Auf die zeitwidrige Kündigung und deren Rechtsfolgen ist die Bestimmung des § 29 AngG analog anzuwenden, d.h. der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf Entgelt für den Zeitraum, der bis zur ordnungsgemässen Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung verstreichen hätte müsse...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Ruhestand
331.817 Urlaub
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Ruhestand Dokument Nr. A-926602 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage