Treuwidrige Ruhestandsversetzung im Urlaub : OGH 9 Ob A 106/97x v.9.7.1997
Auf die zeitwidrige Kündigung und deren Rechtsfolgen ist die Bestimmung des § 29 AngG analog anzuwenden, d.h. der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf Entgelt für den Zeitraum, der bis zur ordnungsgemässen Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung verstreichen hätte müsse...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Ruhestand
331.817 Urlaub 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Ruhestand | Dokument Nr. A-926602 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |