Gewerbeordnung widerspricht dem EU-Recht
Das Fehlen des Wohnsitzes in einem EU-Land darf dort für einen EU-Ausländer nicht zur Verweigerung der Gewerbeberechtigung führen, sagt der EuGH / Hintergrund des Urteils ist eine Beschwerde, die die Autowaschanlage "Clean Car Autoservice" gegen den Landeshauptmann von Wien richtet.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.42 Gewerbeordnung
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche 301.172 Diskriminierung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Fehlen des Wohnsitzes in einem EU-Land darf dort für einen EU-Ausländer nicht zur Verweigerung der Gewerbeberechtigung führen, sagt der EuGH / Hintergrund des Urteils ist eine Beschwerde, die die Autowaschanlage "Clean Car Autoservice" gegen den Landeshauptmann von Wien richtet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |