Gewerbeordnung widerspricht dem EU-Recht

Das Fehlen des Wohnsitzes in einem EU-Land darf dort für einen EU-Ausländer nicht zur Verweigerung der Gewerbeberechtigung führen, sagt der EuGH / Hintergrund des Urteils ist eine Beschwerde, die die Autowaschanlage "Clean Car Autoservice" gegen den Landeshauptmann von Wien richtet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.42 Gewerbeordnung
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Österreich
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Ablageschlagwort: 338.42 Gewerbeordnung Dokument Nr. A-926404 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage