Keine Betriebsstillegung durch Ausgliederung : OGH 9 Ob A 408/97h v.11.2.1998
Besteht am bisherigen Standort (hier: Graz) der bisherige Betrieb allenfalls als Hilfs- oder Ergänzungsbetrieb fort und übersiedeln nur die Geschäftsleitung, das Sekretariat (in dem die Arbeitnehmerin tätig war), der Verkauf und der Support und insgesamt 10 Personen nach Wien, während in Graz die Be...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
65.016 Betriebsstillegung 331.135 Kündigungsschutz 658.21 Betriebsstandort 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Besteht am bisherigen Standort (hier: Graz) der bisherige Betrieb allenfalls als Hilfs- oder Ergänzungsbetrieb fort und übersiedeln nur die Geschäftsleitung, das Sekretariat (in dem die Arbeitnehmerin tätig war), der Verkauf und der Support und insgesamt 10 Personen nach Wien, während in Graz die Bereiche Buchhaltung, Lohnverrechnung, Mahnwesen und Auftragsbearbeitung, zu der Lagerverwaltung, Auslieferung und Versicherung gehören, mit 4 Personen verbleiben, kann von einer Betriebsstillegung am bisherigen Standort nicht gesprochen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |