Keine Betriebsstillegung durch Ausgliederung : OGH 9 Ob A 408/97h v.11.2.1998
Besteht am bisherigen Standort (hier: Graz) der bisherige Betrieb allenfalls als Hilfs- oder Ergänzungsbetrieb fort und übersiedeln nur die Geschäftsleitung, das Sekretariat (in dem die Arbeitnehmerin tätig war), der Verkauf und der Support und insgesamt 10 Personen nach Wien, während in Graz die Be...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
65.016 Betriebsstillegung 331.135 Kündigungsschutz 658.21 Betriebsstandort 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-926401 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |