Keine Betriebsstillegung durch Ausgliederung : OGH 9 Ob A 408/97h v.11.2.1998

Besteht am bisherigen Standort (hier: Graz) der bisherige Betrieb allenfalls als Hilfs- oder Ergänzungsbetrieb fort und übersiedeln nur die Geschäftsleitung, das Sekretariat (in dem die Arbeitnehmerin tätig war), der Verkauf und der Support und insgesamt 10 Personen nach Wien, während in Graz die Be...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
65.016 Betriebsstillegung
331.135 Kündigungsschutz
658.21 Betriebsstandort
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-926401 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage