OGH beschränkt Rückforderung von überhöhter Miete : Vermieter durfte zu hohe Miete behalten / OGH Gz: 5 Ob 426/97a
Nunmehr unterscheidet der OGH zwischen schriftlichen, mündlichen und konkludenten Vereinbarungen. Bei konkludentem Verhalten muss der Vermieter weiterhin beweisen, dass der Mieter von der Unrechtmässigkeit wusste. Ist der Vertrag aber durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustandegekommen,...
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Veröffentlicht in: | WirtschaftsBlatt |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.05.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht | Dokument Nr. A-925984 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |