OGH beschränkt Rückforderung von überhöhter Miete : Vermieter durfte zu hohe Miete behalten / OGH Gz: 5 Ob 426/97a

Nunmehr unterscheidet der OGH zwischen schriftlichen, mündlichen und konkludenten Vereinbarungen. Bei konkludentem Verhalten muss der Vermieter weiterhin beweisen, dass der Mieter von der Unrechtmässigkeit wusste. Ist der Vertrag aber durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustandegekommen,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Hofer, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-925984 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage