Aus der Arbeit gleiten : Pensionsrecht: Statt abrupt in Pension zu gehen, bietet sich bei vielen Arbeitsplätzen eine "gleitende Übergabe" an. Dabei heisst es allerdings aufs Geld schauen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft ((1998) Nr.4 S.26-29)
VerfasserIn: Zeitler, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Pension, gleitende
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.025.8 Versicherungsleistung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.13 Pension, gleitende Dokument Nr. A-925293 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage