Auftraggeber haften für Subunternehmer : Das Ausländer-Beschäftigungsgesetz bleibt auch nach Teilreparatur umstritten. Ein Unternehmer macht sich nach wie vor strafbar, wenn einer seiner Auftragnehmer Ausländer illegal beschäftigt. Strafbescheide in solchen Fällen haben weitreichende Konsequenzen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Szucsich, Marko
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.65 Schwarzarbeit
65 Unternehmen
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Ausländerbeschäftigung
340.134 Gesetzgebung
354.1 Ministerium
Region:Österreich
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Beschreibung:KKarikatur
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.65 Schwarzarbeit Dokument Nr. A-924682 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage