Auftraggeber haften für Subunternehmer : Das Ausländer-Beschäftigungsgesetz bleibt auch nach Teilreparatur umstritten. Ein Unternehmer macht sich nach wie vor strafbar, wenn einer seiner Auftragnehmer Ausländer illegal beschäftigt. Strafbescheide in solchen Fällen haben weitreichende Konsequenzen
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.04.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.65 Schwarzarbeit
65 Unternehmen 331.62 Arbeitnehmer, ausländische 331.62 Ausländerbeschäftigung 340.134 Gesetzgebung 354.1 Ministerium |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | KKarikatur |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.65 Schwarzarbeit | Dokument Nr. A-924682 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |