Firmierung einer EWIV : EuGH Rs. C-402/96 v.18.12.1997

Artikel 5 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr.2137/85 ist dahin auszulegen, dass die Firmenbezeichnung einer EWIV zumindest die Worte "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung" oder die Abkürzung "EWIV" enthalten muss, während ihre übrigen Bestandteile durch das im Mitgl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (9 (1998) Nr.2 S.58-59)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114 Gesellschaftsform
347.72 Gesellschaftsrecht
347.714 Firmenbuch
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 658.114 Gesellschaftsform Dokument Nr. A-924245 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage