Frauen-Nachtarbeit in der Metallindustrie und in Grossbäckereien : Gemäss § 4c FrNArbG können durch Kollektivvertrag Ausnahmen vom Frauen-Nachtarbeitsverbot zugelassen werden

Die Regelung besonderer Ausgleichsmassnahmen wurde an die Betriebsvereinbarung delegiert, um optimale Lösungen in den einzelnen Unternehmen zu schaffen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
396.5 Frauenarbeit
664.6 Bäckerei
338.45:683 Eisen-und Metallwarenindustrie
338.45:669.2/.8 Nichteisenmetallindustrie
331.116 Betriebsvereinbarung
331.116 Kollektivvertrag
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Regelung besonderer Ausgleichsmassnahmen wurde an die Betriebsvereinbarung delegiert, um optimale Lösungen in den einzelnen Unternehmen zu schaffen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog