Frauen-Nachtarbeit in der Metallindustrie und in Grossbäckereien : Gemäss § 4c FrNArbG können durch Kollektivvertrag Ausnahmen vom Frauen-Nachtarbeitsverbot zugelassen werden
Die Regelung besonderer Ausgleichsmassnahmen wurde an die Betriebsvereinbarung delegiert, um optimale Lösungen in den einzelnen Unternehmen zu schaffen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.03.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Nachtarbeit
396.5 Frauenarbeit 664.6 Bäckerei 338.45:683 Eisen-und Metallwarenindustrie 338.45:669.2/.8 Nichteisenmetallindustrie 331.116 Betriebsvereinbarung 331.116 Kollektivvertrag |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.021.812.2 Nachtarbeit | Dokument Nr. A-923674 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |