Liquidatoren von GmbHs sind bei Sorglosigkeit haftbar : OGH bestätigt Schutz für Gesellschaftsgläubiger / OGH 2 Ob 184/97s v.9.10.1997

Nicht gelten liessen die Gerichte die Verteidigung des Liquidators, er habe sich wegen einer Augenerkrankung die Geschäftsunterlagen vorlesen lassen müssen und wäre unter Zeitdruck gestanden. Bei Überlastung oder mangelnder Fähigkeit hätte er die Bestellung zum Liquidator eben nicht annehmen dürfen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Böhm, Erhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Insolvenz
347.513 Schadenersatz
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Insolvenz Dokument Nr. A-923312 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage