Liquidatoren von GmbHs sind bei Sorglosigkeit haftbar : OGH bestätigt Schutz für Gesellschaftsgläubiger / OGH 2 Ob 184/97s v.9.10.1997
Nicht gelten liessen die Gerichte die Verteidigung des Liquidators, er habe sich wegen einer Augenerkrankung die Geschäftsunterlagen vorlesen lassen müssen und wäre unter Zeitdruck gestanden. Bei Überlastung oder mangelnder Fähigkeit hätte er die Bestellung zum Liquidator eben nicht annehmen dürfen....
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.02.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Insolvenz
347.513 Schadenersatz 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Insolvenz | Dokument Nr. A-923312 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |