Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte : BAG 6 AZR 65/96 v.25.9.1997

Soweit nach § 39 TV Ang Bundespost in Verbindung mit den für die Beamten der Deutschen Bundespost geltenden Beihilfevorschriften Teilzeitbeschäftigte, deren regelmässige wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich weniger als die Hälfte der regelmässigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (53 (1998) Nr.11 S.590-591)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.03.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.17 Sozialleistung, betriebliche
656.8 Post
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-923244 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage