Rückwirkung bei Änderung der Rechtsprechung von Höchstgerichten : OGH 1 Ob 212/97a v.25.11.1997

Ist der Verletzte Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wird der Schaden auf diesen überwälzt / Die Ersatzpflicht des Schädigers wird daher durch die Lohnfortzahlung nicht ausgeschlossen / Diese nunmehr gesicherte Rechtsprechung kann auch auf einen Lohnfortza...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-921963 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage