Zeit für Klärung vor Entlassung : OGH 8 Ob A 3/07t v.17.4.1997
Wer einen Mitarbeiter fristlos entlassen will, muss gute Gründe dafür haben, aber auch rasch handeln. Der OGH hat Dienstgebern bei undurchsichtigen Fällen nun etwas mehr Zeit für Nachforschungen eingeräumt.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.02.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wer einen Mitarbeiter fristlos entlassen will, muss gute Gründe dafür haben, aber auch rasch handeln. Der OGH hat Dienstgebern bei undurchsichtigen Fällen nun etwas mehr Zeit für Nachforschungen eingeräumt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |