Zeit für Klärung vor Entlassung : OGH 8 Ob A 3/07t v.17.4.1997

Wer einen Mitarbeiter fristlos entlassen will, muss gute Gründe dafür haben, aber auch rasch handeln. Der OGH hat Dienstgebern bei undurchsichtigen Fällen nun etwas mehr Zeit für Nachforschungen eingeräumt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Svoboda, Magda
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer einen Mitarbeiter fristlos entlassen will, muss gute Gründe dafür haben, aber auch rasch handeln. Der OGH hat Dienstgebern bei undurchsichtigen Fällen nun etwas mehr Zeit für Nachforschungen eingeräumt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog