Zeit für Klärung vor Entlassung : OGH 8 Ob A 3/07t v.17.4.1997
Wer einen Mitarbeiter fristlos entlassen will, muss gute Gründe dafür haben, aber auch rasch handeln. Der OGH hat Dienstgebern bei undurchsichtigen Fällen nun etwas mehr Zeit für Nachforschungen eingeräumt.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.02.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-921619 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |