Zeit für Klärung vor Entlassung : OGH 8 Ob A 3/07t v.17.4.1997

Wer einen Mitarbeiter fristlos entlassen will, muss gute Gründe dafür haben, aber auch rasch handeln. Der OGH hat Dienstgebern bei undurchsichtigen Fällen nun etwas mehr Zeit für Nachforschungen eingeräumt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Svoboda, Magda
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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