Amsterdam - Ein Vertrag für die Bürger?

Zum Stand der Rechte des Unionsbürgers bleibt festzuhalten, dass dieser den Status des Marktbürgers überwunden hat, ohne damit den Status eine "Angehörigen" der Gemeinschaft zu erreichen. Dieser besteht weiterhin allein im Verhältnis zu dem jeweiligen Mitgliedstaat. Art.17 Abs.2 Satz 2 (ex...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europarecht (32 (1997) Nr.4 S.347-361)
VerfasserIn: Hilf, Meinhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Bürgerrecht
341.176 Integration, europäische
340.113 Rechtsordnung
93 Geschichte
65.01 Organisation
Region:EU
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Ablageschlagwort: 342.7 Bürgerrecht Dokument Nr. A-921600 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage