Amsterdam - Ein Vertrag für die Bürger?
Zum Stand der Rechte des Unionsbürgers bleibt festzuhalten, dass dieser den Status des Marktbürgers überwunden hat, ohne damit den Status eine "Angehörigen" der Gemeinschaft zu erreichen. Dieser besteht weiterhin allein im Verhältnis zu dem jeweiligen Mitgliedstaat. Art.17 Abs.2 Satz 2 (ex...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europarecht (32 (1997) Nr.4 S.347-361)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Bürgerrecht
341.176 Integration, europäische 340.113 Rechtsordnung 93 Geschichte 65.01 Organisation |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.7 Bürgerrecht | Dokument Nr. A-921600 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |