Niederlassung eines Fernsehveranstalters : EuGH C-56/96 v.5.6.1997 - VT4

Ist ein Fernsehveranstalter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen, so ist er der Rechtshoheit des Mitgliedstaats unterworfen, in dessen Gebiet er den Mittelpunkt seiner Tätigkeiten hat und wo insbesondere die Entscheidungen über die Programmpolitik und die endgültige Zusammenstellung der zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (9 (1998) Nr.3 S.91-92)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Fernsehen
347.98 Gericht: Zuständigkeit
658.21 Betriebsstandort
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 654.19 Fernsehen Dokument Nr. A-921295 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage