Vorschreibung von Auflagen bei gefährlichen Arbeitsstoffen : VwGH 96/04/0160 v.28.10.1997

Werden in einer Betriebsanlage gesundheitsgefährdende Stoffe verwendet, ist eine Vorschreibung von Auflagen auch dann gerechtfertigt, wenn konkret keine gefährlichen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe entweichen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.021F Arbeit, gefährliche
331.823 Arbeitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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