Unverzüglichkeit einer Entlassung : OGH 9 Ob A 112/97d v.10.9.1997

Liess die für die Auflösung des Dienstverhältnisses zuständige Dienststelle lediglich 2 Arbeitstage nach Ablauf der 14-tägigen Frist, innerhalb deren die Personalvertretung Einwendungen erheben hätte können, verstreichen, bevor die Entlassung ausgesprochen wurde, kann dies nicht als Verspätung beurt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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