Unverzüglichkeit einer Entlassung : OGH 9 Ob A 112/97d v.10.9.1997
Liess die für die Auflösung des Dienstverhältnisses zuständige Dienststelle lediglich 2 Arbeitstage nach Ablauf der 14-tägigen Frist, innerhalb deren die Personalvertretung Einwendungen erheben hätte können, verstreichen, bevor die Entlassung ausgesprochen wurde, kann dies nicht als Verspätung beurt...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-920744 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |