Gegen Geschäft mit Verletzungen: Fiktive Operationskosten nicht mehr zu ersetzen : OGH 2 Ob 82/97s v.23.19.1997
"Die Kosten einer künftigen Heilbehandlung können vom Geschädigten, der die Heilbehandlung ernstlich beabsichtigt, nur vorschussweise begehrt werden. Dem Verletzten gebührt daher kein Ersatz von Heilbehandlungskosten, wenn feststeht dass die Heilbehandlung unterbleibt".
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.02.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
343.615 Körperverletzung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-920609 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |