Gegen Geschäft mit Verletzungen: Fiktive Operationskosten nicht mehr zu ersetzen : OGH 2 Ob 82/97s v.23.19.1997

"Die Kosten einer künftigen Heilbehandlung können vom Geschädigten, der die Heilbehandlung ernstlich beabsichtigt, nur vorschussweise begehrt werden. Dem Verletzten gebührt daher kein Ersatz von Heilbehandlungskosten, wenn feststeht dass die Heilbehandlung unterbleibt".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.02.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
343.615 Körperverletzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-920609 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage