Prospekthaftung und Kausalitätsnachweis : OGH 6 Ob 2100/96h v.11.9.1997

Die den Mangel des Prospekts konstituierenden unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben müssen wesentlich sein / Ein Anscheinsbeweis zwischen mangelhaften Prospektangaben und dem Anlageentschluss eines Anlegers ist nicht zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (9 (1998) Nr.1)
VerfasserIn: Graf, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Vermögensverwaltung
001.9 Information
347.51 Haftpflicht
34.028 Verfahrensrecht
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Ecolex (9 (1998) Nr.1)