Weigerung, auf auswärtige Baustelle mitzufahren : OGH 8 Ob A 116/97k v.12.6.1997
Begründet der AN seine Weigerung, auf eine auswärtige Baustelle mitzufahren, mit dem Wunsch, zu Mittag wieder zu Hause zu sein, kann von einer entschlossenen Weigerung, die eine Ermahnung sinnlos erscheinen hätte lassen, nicht gesprochen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (16 (1998) Nr.1 S.28-29)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.011 Arbeitspflicht
331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.011 Arbeitspflicht | Dokument Nr. A-920605 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |